Achtung Sturmwarnung-Markise einfahren ist Pflicht
Achtung Sturmwarnung-Markise einfahren ist Pflicht
Gibt es eine Sturmwarnung, ist es Pflicht für den Hausherrn, seine Markise einzufahren! Das sagen denn allerdings weniger die zahlreichen Markisenhersteller, sondern kein Geringerer als der Gesetzgeber.
Wenn nämlich eine Sturmwarnung besteht und die Markise auf Balkon oder Terrasse nicht eingefahren wird, kann der ehemals stolze Markisenbesitzer nämlich auf den materiellen Schaden sitzen bleiben, wird die Markise zerstört. Ein Urteil für diesen interessanten Markisen Fall hat das Landgericht im nordrhein-westfälischen Kleve bereits im Jahr 2007 gesprochen, welches unter dem Aktenzeichen 5 S 119/07 publik wurde.
Bei besagtem Gericht im schönen Kleve nahe der deutsch-niederländischen Grenze wurde damals nämlich ein Fall verhandelt, bei welchen ein Markisenbesitzer seine Markise trotz(!) Sturmwarnung nicht eingefahren hatte. Vor Gericht gab der – nach dem Sturm ehemalige – Markisenbesitzer dann zwar einen halbwegs plausiblen Grund ab, bekam aber vom Richter salopp gesagt eine stürmische Abfuhr. Denn die Markise wurde vom Kläger eben wegen der Sturmwarnung nicht eingefahren, weil dieser – ohne jeden Witz – seine Terrasse schützen wollte, falls einige Dachziegel der natürlichen Schwerkraft folgen und das Dach in Richtung Erde beziehungsweise Terrasse verlassen sollten. Die Markise sollte die Terrasse eben vor solchen Ziegeln schützen…
Tatsächlich wurden durch den Sturm einige Dachziegel lose und segelten munter auf die Terrasse herunter und mitten in die Markise. Im Endeffekt blieb die Terrasse sogar heil, jedoch musste dafür die Markise vor den Ziegeln kapitulieren und ging dabei naturgemäß entzwei. Clever wie der (Ex)Markisenbesitzer nun war, versuchte dieser, den Schaden von 1.200 Euro bei seiner Hausrat ersetzt zu bekommen, die jedoch nicht zahlen wollte, da die Markise trotz Sturmwarnung nicht eingefahren war.
Das Klevener Landgericht gab dann der Hausratversicherung Recht, da erstens offiziell eine Sturmwarnung bestand, zweitens eine Markise grundsätzlich als Sonnensegel und somit dem Schutz vor Sonnenstrahlen dient. Der Kläger allerdings „missbrauchte“ quasi seine Markise als „Sturmschutz“, weswegen das Landgericht die Klage letzten Endes abwies und den Kläger somit auf dessen Schaden und ohne jede Entschädigung für seine Markise sitzen ließ.
Das Gericht ließ zudem die „Ausrede“ des Klägers nicht gelten, er wollte mit seiner Markise seine Terrasse schützen. Denn laut dem Landgericht Kleve wäre die Terrasse über die Hausratversicherung eh nicht abgesichert gewesen!
Die Moral von dieser Markisen Geschichte dürfte denn wohl jedem Markisenbesitzer klar sein: geht eine trotz Sturmwarnung ausgefahrene Markise entzwei, gibt es selbst vor Gericht keinen einzigen Euro, die Hausrat dagegen freut’s und den nächsten Markisenhändler ebenso! Bei Sturmwarnung also die Markise einfahren oder aber einen Windwächter kaufen, der macht das bei Sturm ganz automatisch…

